Klagen von Rentnern vor Finanzgericht abgewiesen
Drei Rentner aus Sachsen sind mit ihren Klagen gegen die Besteuerung der im Jahr 2022 ausgezahlten Energiepreispauschale zunächst gescheitert. Das Sächsisches Finanzgericht in Leipzig erklärte die angefochtenen Steuerbescheide (Aktenzeichen X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25) für rechtmäßig. Der zuständige Senat des Gerichts folgte damit nicht der Argumentation der Kläger. Diese hatten geltend gemacht, dass die steuerliche Behandlung der Pauschale gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße und Rentner benachteilige.