Steuervorteil mit Pflege-Pauschbetrag sichern!
Viele Menschen betreuen. Leider übersehen sie aber, dass sie einen Pflege-Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Viele Menschen betreuen. Leider übersehen sie aber, dass sie einen Pflege-Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Zusätzlich zum Pflegegeld können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen.
Die Polin Marzena W. arbeitet seit sieben Jahren als Pflegerin in Deutschland.
Für viele Menschen gibt’s in diesem Jahr finanzielle Entlastungen. Wir haben einige zusammengetragen – für Rentner und solche, die es bald werden.
Endlich wird eine neue Form der Pflege eingeführt, die Übergangspflege im Krankenhaus.
Ob Witwenrente, Pflegegeld, Riester-Rente oder Gesundheitsausgaben: Steuerfachleute erklären, was sich wie auswirkt.
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